Protokollsammlung

Beim Zürcher Auditoren und Gerichtsschreiber Verein (ZAG) gibt es für die mündliche Anwaltsprüfung Protokolle der Prüfungen früherer Kandidaten zu beziehen. Sie sind ein gutes und bewährtes Hilfsmittel für die Prüfungsvorbereitung.

 

Inhalt


Es gilt zu beachten, dass es sich bei der mündlichen Fallsammlung um Gedächtnisprotokolle der Befragungen handelt.

 

Wichtig: Die Protokolle werden unbesehen in die Sammlung aufgenommen. Die wiedergegebenen Antworten sind deshalb mit entsprechender Vorsicht zu geniessen. Wir übernehmen keine Garantie für deren Richtigkeit vgl. AGB.

 

Komplette Fallsammlung - ideal zu Beginn der Lernphase

Der Preis der kompletten Fallsammlung mit jeweils aktuellsten 20 Protokollen beträgt zurzeit Fr. 30.–. Die Bestellung einer Fallsammlung lohnt sich insbesondere zu Beginn der Lernphase, wenn die Prüfer noch nicht bekannt sind. Die Fallsammlung wird chronologisch nach Eingangsdatum bei uns erstellt, nicht nach den effektiven Prüfungsdaten. Die neusten (= zuletzt eingegangenen) Protokolle sind - sofern sie noch nicht in der Fallsammlung integriert sind - als lose Protokolle vorhanden (zu den Bezugskonditionen vgl. unten).

 

Zuzüglich zu den Fr. 30.– für die Sammlung ist ein Depot von Fr. 200.– zu entrichten, gesamthaft beträgt der einzubezahlende Betrag also Fr. 230.–.

 

Das Depot erhält zurück, wer uns nach abgelegter Prüfung innert drei Monaten ein selbst geschriebenes Protokoll seiner eigenen Prüfung sendet, das alle vier Hauptprüfungsfächer bzw. alle acht Teilprüfungsfächer enthält (insb. zu beachten, falls eine Wiederholungsprüfung abzulegen ist). Danach verfällt das Depot.

 

Uns ist durchaus bewusst, dass die Rekonstruktion des Prüfungsgesprächs im Nachhinein recht schwierig sein kann. Aus einem Protokoll sollte aber jedenfalls ersichtlich sein, was für ein Sachverhalt besprochen und welche Themenbereiche angesprochen wurden. Weiter sollte das Protokoll auch noch Auskunft über die vom Kandidaten gegebenen Antworten geben oder zumindest gewisse Hinweise liefern, in welche Richtung die Lösung der gestellten Fragen diskutiert wurde (also z.B. eine gegebene Antwort, einen Gesetzesartikel oder falls bekannt, einen einschlägigen Bundesgerichtsentscheid erwähnen). Stichwortartige Aufzählung der besprochenen Themen bzw. Antworten reichen nicht aus. Aus eigener Erfahrung lohnt es sich, das Protokoll so schnell wie möglich nach der Prüfung zu erstellen.

 

Wir behalten uns vor, rudimentär verfasste Protokolle zur Verbesserung zurückzuweisen.

 

Für die Rückzahlung des Depots sind wir auf genaue Kontoangaben angewiesen; daher bitte nicht vergessen, uns diese bei Zusendung eines Protokolls anzugeben (i.d.R. reicht die IBAN-Nummer sowie der Name und die Adresse des Kontoinhabers).

 

Lose Protokolle

Zusätzlich können lose Protokolle zu Fr. 2.–/Stück bezogen werden. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Prüfer bekannt gegeben wurden.

 

Wenn bereits eine Sammlung bestellt worden ist, ist kein weiteres Depot notwendig, ansonsten wird bei der Bestellung von losen Protokollen ein solches von Fr. 200.– fällig, welches unter den gleichen Bedingungen wie oben zurückerstattet wird.

 

Wichtig:

  • Es ist nicht möglich, die Kosten der losen Protokolle mit dem Depot zu verrechnen.
  • Bei Wiederholungsprüfungen bleibt das Depot bestehen bis keine Protokolle mehr bezogen werden.

Bestellen könnt Ihr die Protokolle unter der Rubrik: Bestellen

(Die Protokolle werden ausschliesslich in Papierform und per Post zugestellt.)

 

Zusendungen von selbst verfassten Protokollen bitte per Mail an:

info@rechtsanwaltspruefung.ch

 

 

Guet Lern und viel Glück!

 

Zürcher Auditoren und Gerichtsschreiber Verein (ZAG)