Mündliche Prüfung

(vgl. AGB)

Einladung/Aufgebot

Erfolgt mit separater Post (inkl. Wegbeschreibung etc.)

 

Prüfungsinhalt

Grundsätzlich:

a) Öffentliches Recht (Schwergewicht auf dem kantonalen Recht)

b) OR und ZGB sowie das zugehörige internationale Recht

c) ZPR, SchKG sowie das zugehörige internationale (Prozess-)Recht und Anwaltsrecht

d) Strafrecht und Strafprozessrecht.

 

siehe hierzu: Merkblatt Mündliche Prüfung Obergericht Zürich

 

Gesetzeswerke, welche man an der Prüfung zur Benutzung erhält

Gesetze sind an der mündlichen Prüfung keine vorhanden und es kann daher auch nichts nachgeschlagen werden. Ein Schreibblock sowie Stifte für Notizen sind vorhanden. Z.T. werden auch Sachverhalte schriftlich abgegeben.

 

Dauer & Ablauf

Ca. 3- 4 Stunden. Nach den Fächern OR, ZGB und StVR gibt es eine Pause von ca. 20 Minuten. Falls notwendig findet eine zweite kurze Pause nach StGB/StPO statt.

 

Die Prüfung wird in der Regel zu Zweit abgelegt. Je 1 Experte prüft die Gebiete a)-d).

 

Es hat vor dem Prüfungszimmer einen Wasserspender, wo es auch Plastikbecher gibt. Einen solchen kann man auch mit in das Prüfungszimmer nehmen, so dass man zwischendurch immer wieder einen Schluck Wasser trinken kann.

 

Vorbereitung

Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 4-5 Monate.

Betr. Gesetze Öffentliches Recht:  Diese können  bei der KDMZ bestellt werden; es genügt, nach dem "Anwaltsset" zu fragen (Kosten: rund Fr. 100.–).

Alte Protokolle der mündlichen Prüfungen können beim ZAG bestellt werden, siehe hierzu Rubrik: Protokollsammlung

Weitere Hinweise: siehe dazu Rubrik: Links