(vgl. AGB)
Erfolgt mit separater Post (inkl. Wegbeschreibung etc.)
Grundsätzlich:
a) Öffentliches Recht (Schwergewicht auf dem kantonalen Recht)
b) OR und ZGB sowie das zugehörige internationale Recht
c) ZPR, SchKG sowie das zugehörige internationale (Prozess-)Recht und Anwaltsrecht
d) Strafrecht und Strafprozessrecht.
siehe hierzu: Merkblatt Mündliche Prüfung Obergericht Zürich
Gesetze sind an der mündlichen Prüfung keine vorhanden und es kann daher auch nichts nachgeschlagen werden. Ein Schreibblock sowie Stifte für Notizen sind vorhanden. Z.T. werden auch Sachverhalte schriftlich abgegeben.
Ca. 3- 4 Stunden. Nach den Fächern OR, ZGB und StVR gibt es eine Pause von ca. 20 Minuten. Falls notwendig findet eine zweite kurze Pause nach StGB/StPO statt.
Die Prüfung wird in der Regel zu Zweit abgelegt. Je 1 Experte prüft die Gebiete a)-d).
Es hat vor dem Prüfungszimmer einen Wasserspender, wo es auch Plastikbecher gibt. Einen solchen kann man auch mit in das Prüfungszimmer nehmen, so dass man zwischendurch immer wieder einen Schluck Wasser trinken kann.
Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 4-5 Monate.
Betr. Gesetze Öffentliches Recht: Diese können bei der KDMZ bestellt werden; es genügt, nach dem "Anwaltsset" zu fragen (Kosten: rund Fr. 100.–).
Alte Protokolle der mündlichen Prüfungen können beim ZAG bestellt werden, siehe hierzu Rubrik: Protokollsammlung
Weitere Hinweise: siehe dazu Rubrik: Links